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ez-isolierungen GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : ez-isolierungen GmbH
Firmenbuchnummer : 261318t
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : ez-isolierungen GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LG Textilhandel<2013> : Damenkonfektion Einzelhandel Herrenkonfektion Lederbekleidung
LI Bauhilfsgewerbe<2354> : Sonstige Mitglieder


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handel - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973- beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 20. Mai 2005GF: Anton Eberharter
Produktion von Isolationen aus technischen Textilien : seit: Freitag, 20. Mai 2005GF: Anton Eberharter
Talstraße 40a
6280 Zell am Ziller

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FINANZ COACHING & CONSULTING GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : FINANZ COACHING & CONSULTING GmbH
Firmenbuchnummer : 234984s
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : FINANZ COACHING & CONSULTING GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Finanzdienstleister<5164> : Vermögensberater/Verwalter
Immobilienmakler<3156> : Unternehmensberater
FG Versicherungsmakler u. Berater/Versicherungsangelegenh.<2111> : Versicherungsmakler


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Immobilientreuhänder gemäß § 94 Ziffer 35 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Immobilienmakler : seit: Montag, 15. Mai 2006GF: -
Unternehmensberatung gemäß 3 94 Ziffer 74 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 15. Mai 2006GF: -
Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen) gemäß § 94 Ziffer 75 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 15. Mai 2006GF: -
Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Ziffer 76 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 15. Mai 2006GF: -
Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhaltvon Vermögen und der Finanzierung unter Einschlussinsbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkreditenund Finanzierungen) gem.Par.94 Zif.75 GewO 1994. : seit: Samstag, 16. August 2003GF: IIng. (REFA)Mag. (FH) Manfred Knapp
Immobilientreuhänder gemäß § 94 Ziffer 35 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Immobilienmakler : seit: Freitag, 23. Mai 2003GF: IIng. (REFA)Mag. (FH) Manfred Knapp
Unternehmensberatung gemäß 3 94 Ziffer 74 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Managementberatung, qualifiziertes Personalmanagement sowie die Beratung in Organisation, Technologie und Logistik. Änderung in: Unternehmensberatung gemäß 3 94 Ziffer 74 Gewerbeordnung 1994, lt. Verst. v. 24.05.2006. : seit: Freitag, 23. Mai 2003GF: IIng. (REFA) Mag. (FH) Manfred Knapp
Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gem. § 94 Z 76 GewO 1994 : seit: Freitag, 23. Mai 2003GF: IIng. (REFA)Mag. (FH) Manfred Knapp
Bahnhofstraße 6
6280 Zell am Ziller
mail : office@finanzcc.at
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hirner & dr. nagele management gmbH & cokg


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : hirner & dr. nagele management gmbH & cokg
Firmenbuchnummer : 285857d
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : hirner & dr. nagele management gmbH & cokg


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Finanzdienstleister<5164> : Vermögensberater/Verwalter
Immobilienmakler<3156> : Unternehmensberater
FG Versicherungsmakler u. Berater/Versicherungsangelegenh.<2111> : Versicherungsmakler


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Gewerbliche Vermögensberatung gemäß § 94 Z 75 GewO 1994 ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen : seit: Samstag, 24. Februar 2007GF: Erwin Michael Hirner
Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) gemäß § 94 Ziffer 35 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Immobilienmakler : seit: Montag, 15. Jänner 2007GF: Erwin Michael Hirner
Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gemäß § 94 Ziffer 74 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 15. Jänner 2007GF: Dr. Peter Nagele
Versicherungsvermittlung gemäß § 94 Ziffer 76 Gewerbeordnung 1994 in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten : seit: Montag, 15. Jänner 2007GF: Erwin Michael Hirner
Bahnhofstraße 6/1. OG
6280 Zell am Ziller

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Magusinova Terezia


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Magusinova Terezia
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Magusinova Terezia


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Personenbetreuung


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Personenbetreuung : seit: Samstag, 01. November 2008GF: -
Rosengarten 17/1
6280 Zell am Ziller

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Waigand Monika


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Waigand Monika
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Waigand Monika


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LI Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure<2401> : Piercer Tätowierer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß § 94 Ziffer 42 Gewerbeordnung 1994, ausschließlich Piercen und Tätowierungen : seit: Mittwoch, 04. April 2007GF: -
Gerlosstraße 16
6280 Zell am Ziller

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Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft
Firmenbuchnummer : 22212s
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU33337608
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen)
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
Gerlosberg, Kreuzwiesenlift
6280 Zell am Ziller
Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/
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Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft
Firmenbuchnummer : 22212s
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU33337608
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen)
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
Gp. 297 KG. Rohrberg (Plattenangerlift)
6280 Zell am Ziller
Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/
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Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft
Firmenbuchnummer : 22212s
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU33337608
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen)
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
Hainzenberg, Gp. 124 Seefeldlift
6280 Zell am Ziller
Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/
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Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft
Firmenbuchnummer : 22212s
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU33337608
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen)
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
Hainzenberg, Gp. 992/1 Larchkopflift
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FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
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Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
Hainzenberg, Gp.992/1 Schischulwiesenlif t
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Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
Rohrberg Gp. 301 KG. Rohrberg (Babylift 'Rosenalm')
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Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
Rohrberg, Plattenangerlift II
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Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen)
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
EUB Gründl - Rosenalm
6280 Zell am Ziller
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Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU33337608
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen)
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
Rohrberg 23, "Wiesenalmbahn"
6280 Zell am Ziller
Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/
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Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft
Firmenbuchnummer : 22212s
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU33337608
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen)
FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: -
Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: -
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: -
Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: -
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl
Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: -
Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl
Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl
Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl
Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: -
Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: -
Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: -
Zell am Ziller (Gerlossteinbahn)
6280 Zell am Ziller
Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/
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Österreichische Sportwetten GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Österreichische Sportwetten GmbH
Firmenbuchnummer : 196645i
Firmengericht : Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft im Bundesland gültig
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Österreichische Sportwetten GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Wettterminals


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Norbert Wacker
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Franz Bundschuh
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Frederika Estmeister
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Karin Huter-Mattes
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Alfred Heinz Pircher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Monika Skof
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Erwin Reinhart
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Simone Michaela Wildinger
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Salvatore Smarrazzo
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Franz Xaver Höck
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: -
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Stephan Schwaiger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: David Bramberger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Irmgard Steiner
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mario Konrad
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Manfred Zeller
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Heinrich Höpperger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Birgit Eller-Griesser
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Andreas Kössler
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Maria Luise Moritz
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martina Wernhart
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martin Sporer
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Walter Totschnig
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmässigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Sonja Helmer
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gebhard Schädle
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gerhard Krösbacher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Reinhold Heis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Nagele
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Schneier
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ingrid Jungmayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Marianne Erharter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Moritz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Klaus Wolf
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helga Weiss
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Richard Sonntag
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Aichner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helmut Horngacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Paula Kratzer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ruth Außerlechner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Astner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Martin Hannig
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Erich Proßliner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Leitgeb
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Permper
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Anton Angerer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Lukas Scheiber
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Jakob Reinisch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Hartwig Degetz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ines Johanna Strillinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Elisabeth Dos Kellner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Angelika Mair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Roland Fatzi
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Walter Brandner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Andreas Tipotsch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Gerald Schauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Bernd Blaas
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Zangerle
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Jans
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Hechenberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Alfons Haider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wimpissinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Klaus Staudacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Karin Nötzold
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Rainer Heel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Andreas Hansel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Albrecht-Gurschler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christian Klotz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Sabine Hauser
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hannes Huter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hans-Peter Dibona
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Ing. Robert Frießer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hermine Wildauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Albrecht
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Edmund Gollubits
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Simon Schellhorn
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag Ines Wallnöfer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerald Pitscheider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Helmut Fadum
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Reinhard Brunner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerhard Beinstingl
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Roswitha Floriani
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Günther Mayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Gapp
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alfred, jun. Mössmer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Brix
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Brigitte Kirchmair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wechselberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christine Auderer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Veronika Leis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gernot Parmann
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Peter Kofler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alexander Michaeler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Irene Wohlfarter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Angelina Griesser
Buchmachergewerbe. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Dorfplatz 9 (Tabakfachgeschäft)
6280 Zell am Ziller

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Österreichische Sportwetten GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Österreichische Sportwetten GmbH
Firmenbuchnummer : 196645i
Firmengericht : Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft im Bundesland gültig
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land
Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Österreichische Sportwetten GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Freizeitbetriebe<2493> : Wettterminals


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Norbert Wacker
Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Franz Bundschuh
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Frederika Estmeister
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Karin Huter-Mattes
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Alfred Heinz Pircher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Monika Skof
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Erwin Reinhart
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Simone Michaela Wildinger
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Salvatore Smarrazzo
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Franz Xaver Höck
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: -
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Stephan Schwaiger
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: David Bramberger
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Irmgard Steiner
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mario Konrad
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Manfred Zeller
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Heinrich Höpperger
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Birgit Eller-Griesser
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Andreas Kössler
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Maria Luise Moritz
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martina Wernhart
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martin Sporer
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Walter Totschnig
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmässigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Sonja Helmer
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietma Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
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Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gebhard Schädle
Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gerhard Krösbacher
Buchmachergewerbe mittels Wetterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Reinhold Heis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Nagele
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Schneier
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ingrid Jungmayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Marianne Erharter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Moritz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Klaus Wolf
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helga Weiss
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Richard Sonntag
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Aichner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helmut Horngacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Paula Kratzer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ruth Außerlechner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Astner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Martin Hannig
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Erich Proßliner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Leitgeb
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Permper
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Anton Angerer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Lukas Scheiber
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Jakob Reinisch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Hartwig Degetz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ines Johanna Strillinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Elisabeth Dos Kellner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Angelika Mair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Roland Fatzi
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Walter Brandner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Andreas Tipotsch
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Gerald Schauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Bernd Blaas
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Zangerle
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Jans
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Hechenberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Alfons Haider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wimpissinger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Klaus Staudacher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Karin Nötzold
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Rainer Heel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Andreas Hansel
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Albrecht-Gurschler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christian Klotz
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Sabine Hauser
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hannes Huter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hans-Peter Dibona
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Ing. Robert Frießer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hermine Wildauer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Albrecht
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Edmund Gollubits
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Simon Schellhorn
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag Ines Wallnöfer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerald Pitscheider
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Helmut Fadum
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Reinhard Brunner
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerhard Beinstingl
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Roswitha Floriani
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Günther Mayr
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Gapp
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alfred, jun. Mössmer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Brix
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Brigitte Kirchmair
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wechselberger
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christine Auderer
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Veronika Leis
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gernot Parmann
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Peter Kofler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alexander Michaeler
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Irene Wohlfarter
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Angelina Griesser
Buchmachergewerbe. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher
Gerlosstraße 15 (Tabakfachgeschäft)
6280 Zell am Ziller

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Installationen Ing. Robert Stadtlmeyer- Bauspenglerei Gesellschaft m.b.H. & Co KG.


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Installationen Ing. Robert Stadtlmeyer- Bauspenglerei Gesellschaft m.b.H. & Co KG.
Firmenbuchnummer : 23887d
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Installationen Ing. Robert Stadtlmeyer- Bauspenglerei Gesellschaft m.b.H. & Co KG.


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LI Bauhilfsgewerbe<2354> : Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser Schwarzdecker
LI Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker<2376> : Gas- und Wasserleitungsinstallateure Heizungsbauer (neben Gas/Wasserleitungsinst.) Lüftungsbauer (neben Gas/Wasserleitungsinst.)
LI Spengler und Kupferschmiede<2375> : Spengler


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser gem.Par.94A Zif.5 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 29. Juni 1993GF: Robert Stadlmeyer
Spengler gemäß § 94 Ziffer 64 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 30. Jänner 1989GF: -
Spenglergewerbe. : seit: Montag, 30. Jänner 1989GF: Max Huber
Aufstellung von Lueftungsanlagen (einschliesslichKlimaanlagen der Oberstufe) gem.Par.103 Abs.1 Lit.A Zif.4 Gew.O.1973. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: Ing. Robert Stadlmeyer
Konzession zur Ausuebung des Gas- und Wasserleitungsinstallationsgewerbes. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: Ing. Robert Stadlmeyer
Schwarzdecker. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: Ing. Robert Stadlmeyer
Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagenund Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe undvon Hochdruckzentralheizungsanlagen gem.Par.103 Abs.1 Lit.A Zif.6 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 04. Oktober 1988GF: Ing. Robert Stadlmeyer
Talstraße 4
6280 Zell am Ziller
mail : robrtz.stadlmeyer@stadlmeyer.at
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Schneider Othmar


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Schneider Othmar
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Schneider Othmar


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LI Bauhilfsgewerbe<2354> : Schwarzdecker
LI Spengler und Kupferschmiede<2375> : Spengler


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Schwarzdeckergewerbe. : seit: Montag, 25. September 1989GF: -
SPENGLERGEWERBE, BEFRISTET BIS 31.12.1983. VERLAENGERUNG DER BEFRISTUNG BIS 31.12.1984 LT.VERST.V. 2.5.1984,648/1C-1984. STREICHUNG DER BEFRISTUNG LT.VERST.V. 3.4.1985, 648/1E-85. : seit: Mittwoch, 21. April 1982GF: -
Gaudergasse 12
6280 Zell am Ziller

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Innerbichler Roman Johann


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Innerbichler Roman Johann
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Innerbichler Roman Johann


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LI Karosseriebauer/-spengler<2363> : Karosseriebauer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Karosseriebauer einschließlich Karosseriespenglerund Karosserielackierer gemäß § 94 Ziffer 43 Gewerbeordnung 1994 : seit: Freitag, 01. November 2002GF: -
Aufeld 2
6280 Zell am Ziller

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Kreidl Birgit


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Kreidl Birgit
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Kreidl Birgit


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeines Landesgremium<2125> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : Mietwagen 1 PKW Taxi 2 PKW
FG Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen<2586> : Servicestationen
FG Hotellerie<2446> : Hotel-garni 2**
LI Karosseriebauer/-spengler<2363> : Autolackierer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handelsgewerbe (ausgenommen der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 07. März 2007GF: -
Betrieb einer KFZ-Servicestation (Karosserie außen: Waschen, Pflege des Lackes durch Polieren bzw Konservieren, Chromreinigung, Reinigung der Autofenster und der Außenspiegel, Scheibenwischerblättertausch, Behebung von Störungen an der Scheibenwaschanlage. Karosserie innen: Säubern der Sitzbezüge mittels geeigneter Chemikalien, Reinigung mit Staubsaugern, Ersetzen von Sicherheitsgu rten. Chassis: Unterwäsche, Sprühen des Fahrgestelles und der Federn, Aufbringung eines Unterbodenschutzes, Hohlraumkonservierun g, Schmieren der Radlager, Fetten von Seilen und Gestängen, Behebung von Geräuschen an Federn. Abschmieren: Ersatz fehlender ode r verstopfter Schmiernippel, Kontrolle und Erneuerung des Motor-, Getriebe-, Differential- und Kupplungsöles, Kontrolle und Ergä nzug der Bremsflüssigkeit und des Hydrauliköles der Kupplung, Überprüfung der Schmierung des Lenkgetriebes. Motor: Motorwäsche, Erneuerung des Ölfilters, Ölkontrolle, Reinigung und Erneuerung der Zündkerzen, Reinigung des Verteilers und Unterbrechers, Erse tzen des Verteilerkopfes, Erneuerung des Keilriemens und Einstellung der Keilriemenspannung, Luftfilter reinigen und Einsatz wec : seit: Montag, 05. Februar 2007GF: -
Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer gem. § 94 Z 43, eingeschränkt auf Luftpinselmalerei (A irbrushtechnik) an Karosserien. : seit: Montag, 05. Februar 2007GF: Koen Jan L. Debrabandere
Gastgewerbe gem.Par.142 Abs.1 Zif.1-4 Gewo 1994, Zif.2 beschraenkt auf die hauseigenen Gaeste, in der Betriebsart Fremdenpension . : seit: Freitag, 01. Jänner 1999GF: -
Mietwagengewerbe mit einen (1) Pkw, befristet bis30.6.2000. Verlängerung der Befristung bis 30.9.2001, lt.Verst.v.27.6.2000, 2.0 A-4758/99. Lt. ZGR keine Befristung : seit: Donnerstag, 31. Dezember 1998GF: -
Taxigewerbe mit zwei (2) Pkw, befristet bis 30.6.2000. Verlängerung der Befristung bis 30.9.2001, lt.Verst.v.27.6.2000, 2.0 D-29 75/99. Lt. ZGR keine Befristung : seit: Donnerstag, 31. Dezember 1998GF: -
Bahnhofstraße 24
6280 Zell am Ziller

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Egger Hansjörg


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Egger Hansjörg
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Egger Hansjörg


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Baumeister (ausführende)<2476> : Gerüsteverleih


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Baumeister gem. § 94 Z 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf die Errichtung von Kellern, Einfamilienhäuser und Stallbauten : seit: Donnerstag, 23. März 2006GF: -
Vermietung von Bauschalungen samt Zubehör sowie Baugerüsten : seit: Montag, 15. Oktober 2001GF: -
Aufeld 15a
6280 Zell am Ziller
Fax * : 05282/20481;mail : egger.hochu.tiefbau@aon.at
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Hans Haidacher Leasing KG


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Hans Haidacher Leasing KG
Firmenbuchnummer : 24360z
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
UID-Nummer : ATU33335904
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Hans Haidacher Leasing KG


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : KFZ-Verleih


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Vermietung von Kraftfahrzeugen : seit: Mittwoch, 01. Jänner 2003GF: Hansjörg Haidacher
Rohrerstraße 7
6280 Zell am Ziller
Telefon * : 05282/2315;Fax * : 05282/2315-22;mail : haidacher.zell@mercedes.at;web : http://www.mercedes-benz.at/haidacher
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Hotel Theresa GmbH - THERESA Sport- & Wellnesshotel


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Hotel Theresa GmbH
Unternehmensbezeichnung : THERESA Sport- & Wellnesshotel
Firmenbuchnummer : 253421d
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
UID-Nummer : ATU33335502
Bankverbindung
Bankinstitut : Volksbank Schwaz
Kontonummer : 62 000 20 69
BIC : VBOEATWWINN
IBAN : AT29 4239 0006 2000 2069


Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Hotel Theresa GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : Gästewagengewerbe 2 PKW KFZ-Verleih
FG Hotellerie<2446> : Hotel 4****
LI Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure<2401> : Fußpfleger, Hühneraugenschneider Kosmetiker (Schönheitspfleger)


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Fußpflege gem. Par. 124 Z 7 GwO 1994 : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Heidi Feichter
Gastgewerbe gemäß $ 189 Abs. 1 Ziffer 1-4 GWO 1973 in der Betriebsart Hotel : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Theresia Egger
Hotelwagengewerbe gem. Par. 3 Abs. 1 Z 4 GVG Beschränkt auf einen PKW bis zu 8 vergebbaren Sitzplätzen. Erweitert auf 2 PKW laut Verst. v. 4.9.1989, 150-4/1D-89. : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Theresia Egger
Kosmetik (Schönheitspflege) gem Par.94 Z 42 GwO 1994 : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Theresia Egger
Vermietung von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen aller Art : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Theresia Egger
Bahnhofstraße 15
6280 Zell am Ziller
Telefon * : +43 5282 22860;Fax * : +43 52824235;mail : info@theresa.at;web : http://www.theresa.at/
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Amor Ges.m.b.H. & Co. KG.


----- BETRIEBSSTÄTTE A-6280 ZELL AM ZILLER ----- TEL. 05282-23350, FAX 05282-2335-21, E.MAIL: AMOR.ZELL@TIROL.COM ----- UHREN, JUWELEN, GOLD- UND SILBER-SCHMUCK, OPTISCHE WAREN, SPORTPREISE, POKALE, GLASWAREN, ZINNARTIKEL, BESTECK U.TAFELGERÄTE, GRAVUREN UND SANDSTRAHLARBEITEN IN METALL UND GLAS, UHRENFACHWERKSTÄTTE, SPIELWARENABTEILUNG ***** BETRIEBSSTÄTTE A-6290 MAYRHOFEN, HAUPTSTRASSE 487, TEL. 05285-62541, FAX 05285-62541-4, E.MAIL: AMOR.OPTIK@TIROL.COM ----- AUGENOPTIK, BRILLEN, KONTAKTLINSEN, FERNGLÄSER, OPTISCHE WAREN, SONNENBRILLEN, UHREN, JUWELEN, GOLD- UND SILBER-SCHMUCK, SPORTPREISE, POKALE, ZINN- UND GLASWAREN, GRAVIERUNGEN -----
Firmenname : Amor Ges.m.b.H. & Co. KG.
Firmenbuchnummer : 22161s
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Allgemeine Geschäftsbedingungen : " target : "_blank">
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Amor Ges.m.b.H. & Co. KG.


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LG Eisen- und Hartwarenhandel<2040> : Einzelhandel Handel mit pyrotechnischen Artikeln
LG Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel<2052> : Optische Artikel im Medizinproduktebereich
LG Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- u. Briefmarkenh.<2035> : Einzelhandel mit Uhren, Gold- und Silberwaren, Edelmetallen
LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Bijouteriewaren Einzelhandel Fahrräder Reiseandenken Spielwaren
LI Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten<2423> : Kontaktlinsenoptiker Optiker bzw. Augenoptiker
LI Gold- u. Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher<2384> : Uhrmacher


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten,soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderesreglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten eingeschränkt auf den Handel mit Medizinprodukten gemäß Par 94 Z 33 GewO. : seit: Dienstag, 27. April 2004GF: Harald Walter Amor
Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit.b) Ziffer 25GewO, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Sonntag, 01. Februar 2004GF: -
Uhrmachergewerbe. : seit: Mittwoch, 13. März 1996GF: Harald Walter Amor
Kontaktlinsenoptiker gem. Par.224 Gewo 1973. : seit: Mittwoch, 08. September 1993GF: Harald Walter Amor
Einzelhandel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II. : seit: Donnerstag, 24. August 1978GF: Harald Walter Amor
Handelsgewerbe Gemaess Par.103 Abs.1 Lit.B Z.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 28. April 1978GF: Vitus Amor
Optikergewerbe. : seit: Freitag, 28. April 1978GF: Werner Hugo Amor
Unterdorf 9
6280 Zell am Ziller
Telefon * : +43 / (0)5285 / 62541 ;Fax * : + 43 / (0)5285 / 62541 4 ;mail : amor.optik@tirol.com
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Egger Walter


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Egger Walter
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Egger Walter


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Forstunternehmer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Holzschlägerung, Holzbringung. : seit: Dienstag, 01. Februar 2000GF: -
Kaiserstadt 12
6280 Zell am Ziller

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Schweiberer Manfred


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Schweiberer Manfred
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Schweiberer Manfred


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Forstunternehmer


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Holzschlägerung, Holzbringung. : seit: Dienstag, 01. Februar 2000GF: -
Gerlosberg 2
6280 Zell am Ziller

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Gredler - Getränke GmbH


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Gredler - Getränke GmbH
Firmenbuchnummer : 218245z
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Gredler - Getränke GmbH


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LI Nahrungs- und Genussmittelgewerbe<2391> : Erzeuger kohlensäurehältiger Getränke


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Erzeugung kohlensäurehältiger Getränke : seit: Dienstag, 12. Februar 2002GF: Waltraud Eder
Handelsgewerbe gemäß § 124 Ziffer 10 Gewerbeordnung 1994 : seit: Dienstag, 12. Februar 2002GF: Waltraud Eder
Rosengartenweg 1
6280 Zell am Ziller

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Brauhaus Simon Strasser, Zillertal Bier-Hotel Bräu GmbH - Hotel Bräu


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Brauhaus Simon Strasser, Zillertal Bier-Hotel Bräu GmbH
Unternehmensbezeichnung : Hotel Bräu
Gründungsjahr : 1500
Firmenbuchnummer : 43387f
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Weitere Aufsichtsbehörde : keine
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Brauhaus Simon Strasser, Zillertal Bier-Hotel Bräu GmbH
Firmensitz : Zell am Ziller
Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates : Waltraud Kolbitsch


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FG Buch- und Medienwirtschaft<2030> : Buch-, Kunst- und Musikalienverlag
FG Hotellerie<2446> : Hotel 4****
FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbeagentur
FV Nahrungs- und Genussmittelindustrie<2465> : Brauereien
LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Vinotheken und Getränkeeinzelhandel
LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Buch-, Kunst- und Musikalienverlag : seit: Donnerstag, 02. September 2004GF: Waltraud Kolbitsch
Werbeagenturgewerbe. : seit: Dienstag, 14. September 1999GF: Waltraud Kolbitsch
Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 Zif.1-4 Gew.O.1973, in der Betriebsart Gasthof. : seit: Dienstag, 29. Dezember 1992GF: Waltraud Kolbitsch
FABRIKSMAESSIGE BIERERZEUGUNG. : seit: Dienstag, 13. Oktober 1992GF: Waltraud Kolbitsch
Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Handel mit alkoholfreien Getraenken. : seit: Dienstag, 13. Oktober 1992GF: Waltraud Kolbitsch
Gerlosstraße 1
6280 Zell am Ziller
Telefon * : 0043-5282-23130;Fax * : 0043-5282-231317;mail : info@hotel-braeu.at;web : http://www.hotel-braeu.at/
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Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung


Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden.
Firmenname : Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Firmenbuchnummer : 40957g
Firmengericht : Landesgericht Innsbruck
Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Innsbruck
Bezirkshauptmannschaft Imst
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Offenlegung nach Mediengesetz
Medieninhaber : Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung


Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
FV Nahrungs- und Genussmittelindustrie<2465> : Hauptbetreute Betriebe
LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung
LI Nahrungs- und Genussmittelgewerbe<2391> : Fruchtsafterzeuger Milchtechnologen


Gewerbeberechtigungen aufrecht
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Mittwoch, 07. Dezember 2005GF: -
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Mittwoch, 07. Dezember 2005GF: -
Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Mittwoch, 07. Dezember 2005GF: -
Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Mittwoch, 07. Dezember 2005GF: -
Erzeugung von Fruchtsäften aller Art : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Erzeugung von Speiseeis in der Form eines Industriebetriebes : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: DI Andreas Geisler
Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: -
Erzeugung von Fruchtsäften aller Art : seit: Dienstag, 29. November 2005GF: Andreas Geisler
Erzeugung von Speiseeis in der Form eines Industriebetriebes : seit: Dienstag, 29. November 2005GF: Andreas Geisler
Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Jänner 2004GF: -
Molkereien und Kaesereien. : seit: Freitag, 13. September 1996GF: -
Molkereien und Kaesereien. : seit: Freitag, 13. September 1996GF: -
Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994. : seit: Dienstag, 23. August 1994GF: Andreas Geisler
Unterdorf 20
6280 Zell am Ziller

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