1692
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ez-isolierungen GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : ez-isolierungen GmbH Firmenbuchnummer : 261318t Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : ez-isolierungen GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Textilhandel<2013> : Damenkonfektion Einzelhandel Herrenkonfektion Lederbekleidung LI Bauhilfsgewerbe<2354> : Sonstige Mitglieder Gewerbeberechtigungen aufrecht Handel - gemäß Par 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973- beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Freitag, 20. Mai 2005GF: Anton Eberharter Produktion von Isolationen aus technischen Textilien : seit: Freitag, 20. Mai 2005GF: Anton Eberharter Talstraße 40a 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- FINANZ COACHING & CONSULTING GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : FINANZ COACHING & CONSULTING GmbH Firmenbuchnummer : 234984s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : FINANZ COACHING & CONSULTING GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Finanzdienstleister<5164> : Vermögensberater/Verwalter Immobilienmakler<3156> : Unternehmensberater FG Versicherungsmakler u. Berater/Versicherungsangelegenh.<2111> : Versicherungsmakler Gewerbeberechtigungen aufrecht Immobilientreuhänder gemäß § 94 Ziffer 35 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Immobilienmakler : seit: Montag, 15. Mai 2006GF: - Unternehmensberatung gemäß 3 94 Ziffer 74 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 15. Mai 2006GF: - Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen) gemäß § 94 Ziffer 75 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 15. Mai 2006GF: - Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Ziffer 76 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 15. Mai 2006GF: - Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhaltvon Vermögen und der Finanzierung unter Einschlussinsbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkreditenund Finanzierungen) gem.Par.94 Zif.75 GewO 1994. : seit: Samstag, 16. August 2003GF: IIng. (REFA)Mag. (FH) Manfred Knapp Immobilientreuhänder gemäß § 94 Ziffer 35 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Immobilienmakler : seit: Freitag, 23. Mai 2003GF: IIng. (REFA)Mag. (FH) Manfred Knapp Unternehmensberatung gemäß 3 94 Ziffer 74 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Managementberatung, qualifiziertes Personalmanagement sowie die Beratung in Organisation, Technologie und Logistik. Änderung in: Unternehmensberatung gemäß 3 94 Ziffer 74 Gewerbeordnung 1994, lt. Verst. v. 24.05.2006. : seit: Freitag, 23. Mai 2003GF: IIng. (REFA) Mag. (FH) Manfred Knapp Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gem. § 94 Z 76 GewO 1994 : seit: Freitag, 23. Mai 2003GF: IIng. (REFA)Mag. (FH) Manfred Knapp Bahnhofstraße 6 6280 Zell am Ziller mail : office@finanzcc.at ----------------------------------------------------------------------------- hirner & dr. nagele management gmbH & cokgDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : hirner & dr. nagele management gmbH & cokg Firmenbuchnummer : 285857d Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : hirner & dr. nagele management gmbH & cokg Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Finanzdienstleister<5164> : Vermögensberater/Verwalter Immobilienmakler<3156> : Unternehmensberater FG Versicherungsmakler u. Berater/Versicherungsangelegenh.<2111> : Versicherungsmakler Gewerbeberechtigungen aufrecht Gewerbliche Vermögensberatung gemäß § 94 Z 75 GewO 1994 ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen : seit: Samstag, 24. Februar 2007GF: Erwin Michael Hirner Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) gemäß § 94 Ziffer 35 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf Immobilienmakler : seit: Montag, 15. Jänner 2007GF: Erwin Michael Hirner Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gemäß § 94 Ziffer 74 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 15. Jänner 2007GF: Dr. Peter Nagele Versicherungsvermittlung gemäß § 94 Ziffer 76 Gewerbeordnung 1994 in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten : seit: Montag, 15. Jänner 2007GF: Erwin Michael Hirner Bahnhofstraße 6/1. OG 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Magusinova TereziaDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Magusinova Terezia Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Magusinova Terezia Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Personenbetreuung Gewerbeberechtigungen aufrecht Personenbetreuung : seit: Samstag, 01. November 2008GF: - Rosengarten 17/1 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Waigand MonikaDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Waigand Monika Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Waigand Monika Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure<2401> : Piercer Tätowierer Gewerbeberechtigungen aufrecht Kosmetik (Schönheitspflege) gemäß § 94 Ziffer 42 Gewerbeordnung 1994, ausschließlich Piercen und Tätowierungen : seit: Mittwoch, 04. April 2007GF: - Gerlosstraße 16 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - Gerlosberg, Kreuzwiesenlift 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - Gp. 297 KG. Rohrberg (Plattenangerlift) 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - Hainzenberg, Gp. 124 Seefeldlift 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - Hainzenberg, Gp. 992/1 Larchkopflift 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - Hainzenberg, Gp.992/1 Schischulwiesenlif t 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - Rohrberg Gp. 301 KG. Rohrberg (Babylift 'Rosenalm') 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - Rohrberg, Plattenangerlift II 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - EUB Gründl - Rosenalm 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - Rohrberg 23, "Wiesenalmbahn" 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. KommanditgesellschaftDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbuchnummer : 22212s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33337608 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Zeller Bergbahnen Zillertal Gesellschaft m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Vermittlung von Verträgen (Werksverträgen) FG Seilbahnen<2536> : 4-er Sessellifte - 1 Sektion 6-er Sessellifte - 1 Sektion Doppelsessellifte mit 1 Sektion (DSB-1) Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einseilumlaufbahn mit Fahrbetriebsmittel für mehr als 3 Pers Einsessellifte mit 1 Sektion (ESL-1) Schlepplifte bis 300 m Schlepplifte über 300 m Zweiseilpendelbahnen mit 1 Sektion (ZP-1) Gewerbeberechtigungen aufrecht Konzession zum Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit geschlossenen Fahrzeugen (Wiesenalmbahn) auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. März. : seit: Samstag, 20. Dezember 2008GF: - Konezssion zum Betrieb einer Sechssesselbahn (6SB Kreuzjoch-Xpress) - auf die Dauer von 40 Jahren - jeweils in der Zeit vom 20. Dezember bis 15. März eines jeden Jahres. : seit: Donnerstag, 20. Dezember 2007GF: - Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Verischerungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbeberechtigten vorbehaltenen Tätigkeit : seit: Freitag, 04. März 2005GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Betrieb einer Viersesselbahn von der Krimml Alm über den Melchboden und das Übergangsjoch auf das Kreuzjoch (4-SB Krimml). : seit: Mittwoch, 10. Februar 1999GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Gerlossteinalm auf den Arbiskogel ((Doppelsesselbahn Arbiskogel). : seit: Donnerstag, 15. Juni 1989GF: - Konzession zum Bau und Betrieb einer Doppelsesselbahn von der Sonnalm zum Arbiskogel (DSB Sonnalm -Arbiskogel). : seit: Montag, 16. November 1981GF: - Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 1.230 M, einer Foerderleistung von 1.435 Personen Pro Stunde und der Talstation auf Gp. 948 sowie derBergstation auf Gp. 944 beide KG. Gerlosberg, Kreuzwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 160 M und einer Foerderleistung von 600 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 126bzw. 124 KG. Hainzenberg, Seefeldlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 207 M und einer Foerderleistung von 570 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp.992/1KG. Hainzenberg, Schischulwiesenlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 447 M, einer Foerderleistung von 1.206 Personen ProStunde und der Talstation auf Gp. 299 sowie der Bergstation auf Gp. 301 beide KG.Rohrberg, Plattenangerlift. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb eines Schleppliftes mit einer Laenge von 530 M und einer Foerderleistung von 270 Personen Pro Stunde und der Berg- und Talstation auf Gp. 992/1 KG. Hainzenberg. : seit: Donnerstag, 13. November 1980GF: Dir. Dieter Grepl Konzession zum Bau und Betrieb der als Seilschwebebahn mit Pendelbetrieb Ausgefuehrten Hauptseilbahnvon Hainzenberg auf den Gerlosstein (Gerlossteinbahn). : seit: Montag, 26. November 1979GF: - Schlepplift mit einer Schlepplaenge von 150 M undeiner Foerderleistung von CA. 720 Personen Pro Stunde, mit der Talstation auf der Gp. 301 und der Bergstation auf Gp. 302, beide KG. Rohrberg. : seit: Dienstag, 28. August 1979GF: Dir. Dieter Grepl Schlepplift mit einer Laenge von 446 M Aund einerFoerderleistung von 1200 Personen Pro Stunde mit der Talstation auf Gp. 197 und der Bergstation aufGp. 301 beide KG Rohrberg (Plattenangerlift). : seit: Freitag, 27. Oktober 1978GF: Dir. Dieter Grepl Betrieb einer Einseilumlaufbahn mit 2 TeilstreckenGruendl - Rosenalm. : seit: Freitag, 17. März 1978GF: Dieter Grepl Einsessellift mit Umlaufbetrieb Auszufuehrende Kleinseilbahn von Ramsberg auf den Grasboden (Schlittenstall) Gp. 92/1-Gp.969. Laenge 2 KM.(Ramsberglift oder Grasbodenlift). Verlaengerung der Befristung bis 2.1.2017 lt.Besch. V.9.6.1989, 2B1-S-75/141.1989. : seit: Montag, 08. August 1966GF: - Eisenbahnrechtliche Konzession zum Betriebe einerim Gemeindegebiet Rohrberg Auszufuehrenden Doppelsesselbahn von der Wiesenalm auf den Karspitzruecken (Doppelsesselbahn Karspitz). : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb der Doppelsesselbahn 'Kapaun'. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn mit betrieblich lösbaren Fahrbetriebsmitteln. : seit: -GF: - Konzession zum Betrieb einer Sechssesselbahn von der Rosenalm auf die Karspitze. : seit: -GF: - Zell am Ziller (Gerlossteinbahn) 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/7165;Fax * : 05282/7165-235;mail : info@zillertalarena.com;web : http://www.zillertalarena.com/ ----------------------------------------------------------------------------- Österreichische Sportwetten GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Österreichische Sportwetten GmbH Firmenbuchnummer : 196645i Firmengericht : Handelsgericht Wien Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft im Bundesland gültig Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Reutte Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Österreichische Sportwetten GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Freizeitbetriebe<2493> : Wettterminals Gewerbeberechtigungen aufrecht Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Norbert Wacker Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Franz Bundschuh Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Frederika Estmeister Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Karin Huter-Mattes Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Alfred Heinz Pircher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Monika Skof Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Erwin Reinhart Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Simone Michaela Wildinger Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Salvatore Smarrazzo Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Franz Xaver Höck Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: - Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Stephan Schwaiger Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: David Bramberger Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Irmgard Steiner Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mario Konrad Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Manfred Zeller Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Heinrich Höpperger Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Birgit Eller-Griesser Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Andreas Kössler Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Maria Luise Moritz Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martina Wernhart Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martin Sporer Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Walter Totschnig Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmässigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Sonja Helmer Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietma Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gebhard Schädle Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gerhard Krösbacher Buchmachergewerbe mittels Wetterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Reinhold Heis Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Nagele Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Schneier Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ingrid Jungmayr Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Marianne Erharter Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Moritz Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Klaus Wolf Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helga Weiss Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Richard Sonntag Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Aichner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helmut Horngacher Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Paula Kratzer Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ruth Außerlechner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Astner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Martin Hannig Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Erich Proßliner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Leitgeb Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Permper Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Anton Angerer Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Lukas Scheiber Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Jakob Reinisch Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Hartwig Degetz Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ines Johanna Strillinger Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Elisabeth Dos Kellner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Angelika Mair Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Roland Fatzi Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Walter Brandner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Andreas Tipotsch Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Gerald Schauer Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Bernd Blaas Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Zangerle Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Jans Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Hechenberger Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Alfons Haider Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wimpissinger Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Klaus Staudacher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Karin Nötzold Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Rainer Heel Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Andreas Hansel Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Albrecht-Gurschler Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christian Klotz Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Sabine Hauser Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hannes Huter Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hans-Peter Dibona Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Ing. Robert Frießer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hermine Wildauer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Albrecht Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Edmund Gollubits Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Simon Schellhorn Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag Ines Wallnöfer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerald Pitscheider Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Helmut Fadum Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Reinhard Brunner Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerhard Beinstingl Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Roswitha Floriani Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Günther Mayr Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Gapp Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alfred, jun. Mössmer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Brix Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Brigitte Kirchmair Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wechselberger Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christine Auderer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Veronika Leis Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gernot Parmann Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Peter Kofler Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alexander Michaeler Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Irene Wohlfarter Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Angelina Griesser Buchmachergewerbe. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Dorfplatz 9 (Tabakfachgeschäft) 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Österreichische Sportwetten GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Österreichische Sportwetten GmbH Firmenbuchnummer : 196645i Firmengericht : Handelsgericht Wien Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft im Bundesland gültig Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Reutte Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Österreichische Sportwetten GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Freizeitbetriebe<2493> : Wettterminals Gewerbeberechtigungen aufrecht Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Norbert Wacker Ausübung des Buchmachergewerbes mittels Wettterminals. : seit: -GF: Franz Bundschuh Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Frederika Estmeister Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Karin Huter-Mattes Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Alfred Heinz Pircher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Monika Skof Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Erwin Reinhart Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Simone Michaela Wildinger Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Salvatore Smarrazzo Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Franz Xaver Höck Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: - Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Stephan Schwaiger Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: David Bramberger Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Irmgard Steiner Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mario Konrad Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Manfred Zeller Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Heinrich Höpperger Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Birgit Eller-Griesser Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Andreas Kössler Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Maria Luise Moritz Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martina Wernhart Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Martin Sporer Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Walter Totschnig Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmässigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Sonja Helmer Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietma Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Bewilligung zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zumgewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen mittels Wettannahmegerät. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe in einem Wettbüro. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gebhard Schädle Buchmachergewerbe mittels Wetterminal. : seit: -GF: Gerhard Krösbacher Buchmachergewerbe mittels Wetterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Reinhold Heis Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Nagele Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Schneier Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ingrid Jungmayr Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Marianne Erharter Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Peter Moritz Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Klaus Wolf Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helga Weiss Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Richard Sonntag Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Aichner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Helmut Horngacher Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Paula Kratzer Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ruth Außerlechner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Astner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Martin Hannig Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Erich Proßliner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Leitgeb Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Permper Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Anton Angerer Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Lukas Scheiber Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Jakob Reinisch Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Hartwig Degetz Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Ines Johanna Strillinger Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Elisabeth Dos Kellner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Angelika Mair Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Roland Fatzi Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Walter Brandner Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Andreas Tipotsch Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Gerald Schauer Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Bernd Blaas Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Josef Zangerle Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Michael Jans Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Stefan Hechenberger Buchmachergewerbe mittels Wettterminal. : seit: -GF: Alfons Haider Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wimpissinger Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Klaus Staudacher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Karin Nötzold Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Rainer Heel Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Andreas Hansel Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Albrecht-Gurschler Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christian Klotz Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Sabine Hauser Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hannes Huter Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hans-Peter Dibona Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Ing. Robert Frießer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Hermine Wildauer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Albrecht Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Edmund Gollubits Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Simon Schellhorn Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag Ines Wallnöfer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerald Pitscheider Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Helmut Fadum Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Reinhard Brunner Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gerhard Beinstingl Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Roswitha Floriani Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Günther Mayr Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alois Gapp Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alfred, jun. Mössmer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gabriele Brix Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Brigitte Kirchmair Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Johann Wechselberger Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Christine Auderer Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Veronika Leis Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Gernot Parmann Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Peter Kofler Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Alexander Michaeler Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Irene Wohlfarter Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Buchmachergewerbe mittels Wettterminals. : seit: -GF: Angelina Griesser Buchmachergewerbe. : seit: -GF: Mag. Dietmar Hoscher Gerlosstraße 15 (Tabakfachgeschäft) 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Installationen Ing. Robert Stadtlmeyer- Bauspenglerei Gesellschaft m.b.H. & Co KG.Derzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Installationen Ing. Robert Stadtlmeyer- Bauspenglerei Gesellschaft m.b.H. & Co KG. Firmenbuchnummer : 23887d Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Installationen Ing. Robert Stadtlmeyer- Bauspenglerei Gesellschaft m.b.H. & Co KG. Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Bauhilfsgewerbe<2354> : Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser Schwarzdecker LI Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker<2376> : Gas- und Wasserleitungsinstallateure Heizungsbauer (neben Gas/Wasserleitungsinst.) Lüftungsbauer (neben Gas/Wasserleitungsinst.) LI Spengler und Kupferschmiede<2375> : Spengler Gewerbeberechtigungen aufrecht Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser gem.Par.94A Zif.5 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 29. Juni 1993GF: Robert Stadlmeyer Spengler gemäß § 94 Ziffer 64 Gewerbeordnung 1994 : seit: Montag, 30. Jänner 1989GF: - Spenglergewerbe. : seit: Montag, 30. Jänner 1989GF: Max Huber Aufstellung von Lueftungsanlagen (einschliesslichKlimaanlagen der Oberstufe) gem.Par.103 Abs.1 Lit.A Zif.4 Gew.O.1973. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: Ing. Robert Stadlmeyer Konzession zur Ausuebung des Gas- und Wasserleitungsinstallationsgewerbes. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: Ing. Robert Stadlmeyer Schwarzdecker. : seit: Mittwoch, 09. November 1988GF: Ing. Robert Stadlmeyer Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagenund Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe undvon Hochdruckzentralheizungsanlagen gem.Par.103 Abs.1 Lit.A Zif.6 Gew.O.1973. : seit: Dienstag, 04. Oktober 1988GF: Ing. Robert Stadlmeyer Talstraße 4 6280 Zell am Ziller mail : robrtz.stadlmeyer@stadlmeyer.at ----------------------------------------------------------------------------- Schneider OthmarDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Schneider Othmar Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schneider Othmar Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Bauhilfsgewerbe<2354> : Schwarzdecker LI Spengler und Kupferschmiede<2375> : Spengler Gewerbeberechtigungen aufrecht Schwarzdeckergewerbe. : seit: Montag, 25. September 1989GF: - SPENGLERGEWERBE, BEFRISTET BIS 31.12.1983. VERLAENGERUNG DER BEFRISTUNG BIS 31.12.1984 LT.VERST.V. 2.5.1984,648/1C-1984. STREICHUNG DER BEFRISTUNG LT.VERST.V. 3.4.1985, 648/1E-85. : seit: Mittwoch, 21. April 1982GF: - Gaudergasse 12 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Innerbichler Roman JohannDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Innerbichler Roman Johann Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Innerbichler Roman Johann Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LI Karosseriebauer/-spengler<2363> : Karosseriebauer Gewerbeberechtigungen aufrecht Karosseriebauer einschließlich Karosseriespenglerund Karosserielackierer gemäß § 94 Ziffer 43 Gewerbeordnung 1994 : seit: Freitag, 01. November 2002GF: - Aufeld 2 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Kreidl BirgitDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Kreidl Birgit Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Kreidl Birgit Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeines Landesgremium<2125> : Ohne Berufsgruppenzuordnung FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : Mietwagen 1 PKW Taxi 2 PKW FG Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen<2586> : Servicestationen FG Hotellerie<2446> : Hotel-garni 2** LI Karosseriebauer/-spengler<2363> : Autolackierer Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe (ausgenommen der reglementierten Handelsgewerbe) : seit: Mittwoch, 07. März 2007GF: - Betrieb einer KFZ-Servicestation (Karosserie außen: Waschen, Pflege des Lackes durch Polieren bzw Konservieren, Chromreinigung, Reinigung der Autofenster und der Außenspiegel, Scheibenwischerblättertausch, Behebung von Störungen an der Scheibenwaschanlage. Karosserie innen: Säubern der Sitzbezüge mittels geeigneter Chemikalien, Reinigung mit Staubsaugern, Ersetzen von Sicherheitsgu rten. Chassis: Unterwäsche, Sprühen des Fahrgestelles und der Federn, Aufbringung eines Unterbodenschutzes, Hohlraumkonservierun g, Schmieren der Radlager, Fetten von Seilen und Gestängen, Behebung von Geräuschen an Federn. Abschmieren: Ersatz fehlender ode r verstopfter Schmiernippel, Kontrolle und Erneuerung des Motor-, Getriebe-, Differential- und Kupplungsöles, Kontrolle und Ergä nzug der Bremsflüssigkeit und des Hydrauliköles der Kupplung, Überprüfung der Schmierung des Lenkgetriebes. Motor: Motorwäsche, Erneuerung des Ölfilters, Ölkontrolle, Reinigung und Erneuerung der Zündkerzen, Reinigung des Verteilers und Unterbrechers, Erse tzen des Verteilerkopfes, Erneuerung des Keilriemens und Einstellung der Keilriemenspannung, Luftfilter reinigen und Einsatz wec : seit: Montag, 05. Februar 2007GF: - Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer gem. § 94 Z 43, eingeschränkt auf Luftpinselmalerei (A irbrushtechnik) an Karosserien. : seit: Montag, 05. Februar 2007GF: Koen Jan L. Debrabandere Gastgewerbe gem.Par.142 Abs.1 Zif.1-4 Gewo 1994, Zif.2 beschraenkt auf die hauseigenen Gaeste, in der Betriebsart Fremdenpension . : seit: Freitag, 01. Jänner 1999GF: - Mietwagengewerbe mit einen (1) Pkw, befristet bis30.6.2000. Verlängerung der Befristung bis 30.9.2001, lt.Verst.v.27.6.2000, 2.0 A-4758/99. Lt. ZGR keine Befristung : seit: Donnerstag, 31. Dezember 1998GF: - Taxigewerbe mit zwei (2) Pkw, befristet bis 30.6.2000. Verlängerung der Befristung bis 30.9.2001, lt.Verst.v.27.6.2000, 2.0 D-29 75/99. Lt. ZGR keine Befristung : seit: Donnerstag, 31. Dezember 1998GF: - Bahnhofstraße 24 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Egger HansjörgDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Egger Hansjörg Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Egger Hansjörg Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Baumeister (ausführende)<2476> : Gerüsteverleih Gewerbeberechtigungen aufrecht Baumeister gem. § 94 Z 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf die Errichtung von Kellern, Einfamilienhäuser und Stallbauten : seit: Donnerstag, 23. März 2006GF: - Vermietung von Bauschalungen samt Zubehör sowie Baugerüsten : seit: Montag, 15. Oktober 2001GF: - Aufeld 15a 6280 Zell am Ziller Fax * : 05282/20481;mail : egger.hochu.tiefbau@aon.at ----------------------------------------------------------------------------- Hans Haidacher Leasing KGDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Hans Haidacher Leasing KG Firmenbuchnummer : 24360z Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine UID-Nummer : ATU33335904 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Hans Haidacher Leasing KG Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : KFZ-Verleih Gewerbeberechtigungen aufrecht Vermietung von Kraftfahrzeugen : seit: Mittwoch, 01. Jänner 2003GF: Hansjörg Haidacher Rohrerstraße 7 6280 Zell am Ziller Telefon * : 05282/2315;Fax * : 05282/2315-22;mail : haidacher.zell@mercedes.at;web : http://www.mercedes-benz.at/haidacher ----------------------------------------------------------------------------- Hotel Theresa GmbH - THERESA Sport- & WellnesshotelDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Hotel Theresa GmbH Unternehmensbezeichnung : THERESA Sport- & Wellnesshotel Firmenbuchnummer : 253421d Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : Bezirkshauptmannschaft Schwaz UID-Nummer : ATU33335502 Bankverbindung Bankinstitut : Volksbank Schwaz Kontonummer : 62 000 20 69 BIC : VBOEATWWINN IBAN : AT29 4239 0006 2000 2069 Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Hotel Theresa GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Beförderungsgewerbe mit Pkw<2546> : Gästewagengewerbe 2 PKW KFZ-Verleih FG Hotellerie<2446> : Hotel 4**** LI Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure<2401> : Fußpfleger, Hühneraugenschneider Kosmetiker (Schönheitspfleger) Gewerbeberechtigungen aufrecht Fußpflege gem. Par. 124 Z 7 GwO 1994 : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Heidi Feichter Gastgewerbe gemäß $ 189 Abs. 1 Ziffer 1-4 GWO 1973 in der Betriebsart Hotel : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Theresia Egger Hotelwagengewerbe gem. Par. 3 Abs. 1 Z 4 GVG Beschränkt auf einen PKW bis zu 8 vergebbaren Sitzplätzen. Erweitert auf 2 PKW laut Verst. v. 4.9.1989, 150-4/1D-89. : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Theresia Egger Kosmetik (Schönheitspflege) gem Par.94 Z 42 GwO 1994 : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Theresia Egger Vermietung von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen aller Art : seit: Donnerstag, 04. November 2004GF: Theresia Egger Bahnhofstraße 15 6280 Zell am Ziller Telefon * : +43 5282 22860;Fax * : +43 52824235;mail : info@theresa.at;web : http://www.theresa.at/ ----------------------------------------------------------------------------- Amor Ges.m.b.H. & Co. KG.----- BETRIEBSSTÄTTE A-6280 ZELL AM ZILLER ----- TEL. 05282-23350, FAX 05282-2335-21, E.MAIL: AMOR.ZELL@TIROL.COM ----- UHREN, JUWELEN, GOLD- UND SILBER-SCHMUCK, OPTISCHE WAREN, SPORTPREISE, POKALE, GLASWAREN, ZINNARTIKEL, BESTECK U.TAFELGERÄTE, GRAVUREN UND SANDSTRAHLARBEITEN IN METALL UND GLAS, UHRENFACHWERKSTÄTTE, SPIELWARENABTEILUNG ***** BETRIEBSSTÄTTE A-6290 MAYRHOFEN, HAUPTSTRASSE 487, TEL. 05285-62541, FAX 05285-62541-4, E.MAIL: AMOR.OPTIK@TIROL.COM ----- AUGENOPTIK, BRILLEN, KONTAKTLINSEN, FERNGLÄSER, OPTISCHE WAREN, SONNENBRILLEN, UHREN, JUWELEN, GOLD- UND SILBER-SCHMUCK, SPORTPREISE, POKALE, ZINN- UND GLASWAREN, GRAVIERUNGEN ----- Firmenname : Amor Ges.m.b.H. & Co. KG. Firmenbuchnummer : 22161s Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Allgemeine Geschäftsbedingungen : " target : "_blank"> Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Amor Ges.m.b.H. & Co. KG. Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Eisen- und Hartwarenhandel<2040> : Einzelhandel Handel mit pyrotechnischen Artikeln LG Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel<2052> : Optische Artikel im Medizinproduktebereich LG Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- u. Briefmarkenh.<2035> : Einzelhandel mit Uhren, Gold- und Silberwaren, Edelmetallen LG Lederwaren, Spielwaren und Sportartikelhandel<2021> : Bijouteriewaren Einzelhandel Fahrräder Reiseandenken Spielwaren LI Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten<2423> : Kontaktlinsenoptiker Optiker bzw. Augenoptiker LI Gold- u. Silberschmiede, Juweliere und Uhrmacher<2384> : Uhrmacher Gewerbeberechtigungen aufrecht Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten,soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderesreglementiertes Gewerbe fallen und Handel mit Medizinprodukten eingeschränkt auf den Handel mit Medizinprodukten gemäß Par 94 Z 33 GewO. : seit: Dienstag, 27. April 2004GF: Harald Walter Amor Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit.b) Ziffer 25GewO, beschränkt auf den Einzelhandel : seit: Sonntag, 01. Februar 2004GF: - Uhrmachergewerbe. : seit: Mittwoch, 13. März 1996GF: Harald Walter Amor Kontaktlinsenoptiker gem. Par.224 Gewo 1973. : seit: Mittwoch, 08. September 1993GF: Harald Walter Amor Einzelhandel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II. : seit: Donnerstag, 24. August 1978GF: Harald Walter Amor Handelsgewerbe Gemaess Par.103 Abs.1 Lit.B Z.25 Gew.O.1973, beschraenkt auf den Einzelhandel. : seit: Freitag, 28. April 1978GF: Vitus Amor Optikergewerbe. : seit: Freitag, 28. April 1978GF: Werner Hugo Amor Unterdorf 9 6280 Zell am Ziller Telefon * : +43 / (0)5285 / 62541 ;Fax * : + 43 / (0)5285 / 62541 4 ;mail : amor.optik@tirol.com ----------------------------------------------------------------------------- Egger WalterDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Egger Walter Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Egger Walter Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Forstunternehmer Gewerbeberechtigungen aufrecht Holzschlägerung, Holzbringung. : seit: Dienstag, 01. Februar 2000GF: - Kaiserstadt 12 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Schweiberer ManfredDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Schweiberer Manfred Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Schweiberer Manfred Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol Allgemeine FG des Gewerbes<2411> : Forstunternehmer Gewerbeberechtigungen aufrecht Holzschlägerung, Holzbringung. : seit: Dienstag, 01. Februar 2000GF: - Gerlosberg 2 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Gredler - Getränke GmbHDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Gredler - Getränke GmbH Firmenbuchnummer : 218245z Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Gredler - Getränke GmbH Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LI Nahrungs- und Genussmittelgewerbe<2391> : Erzeuger kohlensäurehältiger Getränke Gewerbeberechtigungen aufrecht Erzeugung kohlensäurehältiger Getränke : seit: Dienstag, 12. Februar 2002GF: Waltraud Eder Handelsgewerbe gemäß § 124 Ziffer 10 Gewerbeordnung 1994 : seit: Dienstag, 12. Februar 2002GF: Waltraud Eder Rosengartenweg 1 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- Brauhaus Simon Strasser, Zillertal Bier-Hotel Bräu GmbH - Hotel BräuDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Brauhaus Simon Strasser, Zillertal Bier-Hotel Bräu GmbH Unternehmensbezeichnung : Hotel Bräu Gründungsjahr : 1500 Firmenbuchnummer : 43387f Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere Aufsichtsbehörde : keine Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Brauhaus Simon Strasser, Zillertal Bier-Hotel Bräu GmbH Firmensitz : Zell am Ziller Geschäftsführer, Mitglieder des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates : Waltraud Kolbitsch Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FG Buch- und Medienwirtschaft<2030> : Buch-, Kunst- und Musikalienverlag FG Hotellerie<2446> : Hotel 4**** FG Werbung und Marktkommunikation<2407> : Werbeagentur FV Nahrungs- und Genussmittelindustrie<2465> : Brauereien LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Vinotheken und Getränkeeinzelhandel LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung Gewerbeberechtigungen aufrecht Buch-, Kunst- und Musikalienverlag : seit: Donnerstag, 02. September 2004GF: Waltraud Kolbitsch Werbeagenturgewerbe. : seit: Dienstag, 14. September 1999GF: Waltraud Kolbitsch Gastgewerbe mit den Berechtigungen nach Par.189 Abs.1 Zif.1-4 Gew.O.1973, in der Betriebsart Gasthof. : seit: Dienstag, 29. Dezember 1992GF: Waltraud Kolbitsch FABRIKSMAESSIGE BIERERZEUGUNG. : seit: Dienstag, 13. Oktober 1992GF: Waltraud Kolbitsch Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 Lit.B Zif.25 Gew.O.1973, eingeschraenkt auf den Handel mit alkoholfreien Getraenken. : seit: Dienstag, 13. Oktober 1992GF: Waltraud Kolbitsch Gerlosstraße 1 6280 Zell am Ziller Telefon * : 0043-5282-23130;Fax * : 0043-5282-231317;mail : info@hotel-braeu.at;web : http://www.hotel-braeu.at/ ----------------------------------------------------------------------------- Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter HaftungDerzeit sind keine Detailbeschreibungen der Produkte und Dienstleistungen vorhanden. Firmenname : Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Firmenbuchnummer : 40957g Firmengericht : Landesgericht Innsbruck Behörde gem. ECG : Magistrat der Stadt Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Schwaz Offenlegung nach Mediengesetz Medieninhaber : Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol FV Nahrungs- und Genussmittelindustrie<2465> : Hauptbetreute Betriebe LG Lebensmitteleinzelhandel<1751> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LG Lebensmittelgroßhandel<1749> : Ohne Berufsgruppenzuordnung LI Nahrungs- und Genussmittelgewerbe<2391> : Fruchtsafterzeuger Milchtechnologen Gewerbeberechtigungen aufrecht Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Mittwoch, 07. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Mittwoch, 07. Dezember 2005GF: - Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Mittwoch, 07. Dezember 2005GF: - Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Mittwoch, 07. Dezember 2005GF: - Erzeugung von Fruchtsäften aller Art : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Erzeugung von Speiseeis in der Form eines Industriebetriebes : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: DI Andreas Geisler Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Milchtechnologie gem. § 94 Z. 50 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Dezember 2005GF: - Erzeugung von Fruchtsäften aller Art : seit: Dienstag, 29. November 2005GF: Andreas Geisler Erzeugung von Speiseeis in der Form eines Industriebetriebes : seit: Dienstag, 29. November 2005GF: Andreas Geisler Handelsgewerbe gem. § 124 Z. 11 GewO 1994 : seit: Donnerstag, 01. Jänner 2004GF: - Molkereien und Kaesereien. : seit: Freitag, 13. September 1996GF: - Molkereien und Kaesereien. : seit: Freitag, 13. September 1996GF: - Handelsgewerbe gem. Par.124 Zif.11 Gewo 1994. : seit: Dienstag, 23. August 1994GF: Andreas Geisler Unterdorf 20 6280 Zell am Ziller ----------------------------------------------------------------------------- |
||||
| Home | Contact | Disclaimer | ||||